Sachverhalt:

Zur Sicherheit und Schutz der Bürger unterhält  die Gemeinde ein umfangreiches Straßenbeleuchtungspotential, das noch durch die geplante Hafenpromenade und das Baugebiet Palstek erweitert werden wird. Bereits jetzt sind mehr als 300 Straßenlampen installiert, die jährlich ca. 100.000 kWh Strom verbrauchen. Die fast 140 dieser älteren Lampen vom Typ Lilly Marleen sind mit HQL Leuchtmittel 80 W bestückt und verbrauchen einschließlich des Vorschaltgerätes fast 90 W/h. Bei einer Umrüstung auf modere LED Leuchtmittel mit einem Verbrauch zwischen 15 – 23 W/h können nicht unerhebliche Stromkosten eingespart werden. Einsparungen bis zu 80 % sollen möglich sein. In diesen Fällen bestehen Fördermöglichkeiten für die Umrüstinvestitionen, lt. der Amtsverwaltung von ca. 25 %. Es sind aber Fristen zu beachten.  

Der Umweltausschuss schlägt der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor,  eine Bestandsaufnahme durch eine Fachfirma erstellen zu lassen, aus der die Umrüstungskosten, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung Klarheit über die Einsparpotentiale gibt und aus der die mögliche Förderungshöhe ersichtlich ist (lt. Aussage Hr. Kokelski ist dies bereits in Auftrag gegeben). Vorsorglich sollte  ein angemessener Betrages für die Umrüstungskosten in den Nachtragshaushalt 2016 eingestellt werden, damit  zum  Herbst des Jahres die Maßnahme abgeschlossen sein kann.

Als Alternative sollte die Gemeindevertretung prüfen, ob sie die Förderung im Rahmen  der Nationalen Klimaschutzinitiative in Anspruch nehmen möchte.  Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen haben die Möglichkeit, eine umfassende Einstiegsberatung durch externe Dienstleister gefördert zu erhalten. Die Förderung kann danach bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr. Vorteilhaft ist aus Sicht des Umweltausschusses insbesondere, dass durch diese umfassende Einstiegsberatung beide Energiebereiche Strom und Wärme erfasst werden können.  Das sind neben der Straßenbeleuchtung auch die Strom- und Wärmeversorgung der gemeindeeigenen Gebäude  und Sportanlagen am Promenadenweg.

Hierzu wird auf die Anlage aus dem Bundesanzeiger das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 22.September 2015 verwiesen.

Abstimmung mit Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                5 - dafür                               - dagegen                            - enthalten