Beschluss:

 

Das Kriterium für die Erteilung des Zuschlags im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung von elektrischer Energie ist der günstigste Preis. Dies soll unabhängig davon gelten, ob der günstigste Anbieter Ökostrom oder konventionell erzeugten Strom liefert.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0