Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

  1. den geplanten An- und Ausbau der Kindertagesstätte durchzuführen. Statt einer Krippengruppe wird jedoch eine altersgemischte Familiengruppe eingerichtet, in der sowohl Kinder im Alter unter drei Jahren als auch Kinder im Alter über drei Jahren betreut werden. Die bewilligte Investitionsförderung aus Bundesmitteln wird sich voraussichtlich reduzieren, weil nicht die ursprünglich vorgesehene Anzahl von Plätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen wird. Der genaue Betrag ist durch den Kreis Plön auf der Grundlage einer entsprechend veränderten Antragstellung zu ermitteln. Gleichzeitig wird die Kindertagespflegeeinrichtung, wie vorgesehen, zum 31.12.2016 geschlossen. Die bisherigen Planungen für den An- und Ausbau sind jedoch dahingehend zu ändern, dass eine Reduzierung des Kostenrahmens eintritt. Diese Kostenreduzierung soll insbesondere durch die Verwendung von baulichen Anlagen aus einer Serienfertigung erreicht werden.

 

  1. Falls sich der geplante Um- und Ausbau gemäß den unter der Nummer 1 genannten Parametern nicht realisieren lässt, weil er für die Gemeinde finanziell nicht tragbar ist, wird nur der notwendige Ausbau der vorhandenen beiden Gruppen in der Kindertagesstätte durchgeführt und auf den Anbau einer weiteren Krippengruppe verzichtet. Gleichzeitig wird die Kindertagespflegeeinrichtung über den 31.12.2016 hinaus betrieben. Die vorhandene Krippengruppe in der Kindertagesstätte wird in eine Familiengruppe umgewandelt. Kinder im Alter unter drei Jahren werden vorrangig auf die Plätze in der Kindertagespflegeeinrichtung verwiesen werden, um in der neuen Familiengruppe Platzkapazitäten für unversorgte über dreijährige Kinder zu schaffen. Die An- und Ausbauplanung wird neu erstellt und ein entsprechend veränderter Förderantrag an den Kreis Plön gerichtet. Durch die Verwendung von baulichen Anlagen aus einer Serienfertigung soll eine Minimierung der Kosten erreicht werden.

Im Zuge einer längeren Diskussion kristallisiert sich heraus, dass die in der Verwaltungsvorlage STEIN/BV/003/2016 dargestellte Variante Nummer 3 verworfen wird.

 

Wünschenswert wäre grundsätzlich die Variante Nummer 1. Hier wird jedoch die Gefahr gesehen, dass die Gemeinde nicht über die notwendigen Finanzmittel zur Realisierung dieses Vorhabens verfügt. Von daher wäre eine Umplanung mit dem Ziel der Kostenreduzierung vorzusehen.

 

Notfalls wäre die Variante Nummer 2 zu realisieren. Dies sollte jedoch auch mit einer Kostenreduzierung einhergehen.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0