Beschluss:

  1. Der Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3  in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmten. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch durchzuführen.

  2. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Planungsbüromitarbeiter erklärt: Wegeflächen neu geplant, Eigentümerin zahlt Herstellung der Straße, überträgt diese dann der Gemeinde Barsbek.

Unterhaltungslast liegt dann bei der Gemeinde.

Herr Griesbach antwortet auf zahlreiche Fragen, Holzhausbau wird von den Mitgliedern diskutiert, Ergebnis – keine Abweichung, B-Plan ist einzuhalten, bezüglich Material der Fassade


Stimmberechtigte:

4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0