Beschluss:

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend vorzunehmen und zu beschließen.

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung (Satzungsbeschluss). Die Begründung einschließlich des Umweltberichts, der artenschutzrechtlichen Stellungnahme sowie dem Schallgutachten zum Bebauungsplan werden gebilligt.

 

3.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.

 


Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts spricht ein Lob an die Landesplanung aus, die in diesem Fall sehr viel Fingerspitzengefühl bewiesen habe.

 

Die Gemeindevertretung fasst darauf hin folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0