Sitzung: 28.01.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/003/2016
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, die
Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den
anliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend vorzunehmen und zu beschließen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
für das Gebiet „Freizeitpark Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in
Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw.
aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung
(Satzungsbeschluss). Die Begründung einschließlich des Umweltberichts, der
artenschutzrechtlichen Stellungnahme sowie dem Schallgutachten zum
Bebauungsplan werden gebilligt.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist
auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu
machen.
Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage und verweist auf die
Vorberatungen.
Herr Gemeindevertreter Cordts spricht ein Lob an die Landesplanung aus,
die in diesem Fall sehr viel Fingerspitzengefühl bewiesen habe.
Die Gemeindevertretung fasst darauf hin folgenden
Stimmberechtigte: |
16 |
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Ja-Stimmen: 16 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |