Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Gemeindevertreter Mainz zum 1. Stellv. Bürgervorsteher.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl bedankt sich für das in sie gesetzte Vertrauen. Sie eröffnet den Wahlgang und erkundigt sich, ob Wahlvorschläge vorliegen.

 

Herr Gemeindevertreter Stelck schlägt Herrn Gemeindevertreter Mainz für dieses Amt vor.

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erkundigt sich, ob ein weiterer Vorschlag vorliegt. Dies ist nicht der Fall.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt fest, dass damit Herr Gemeindevertreter Mainz zum 1. Stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist. Er nimmt die Wahl an.

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl verpflichtet im Anschluss daran Herrn Mainz gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.