Sitzung: 10.12.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: Die
Gemeindevertretung wählt Frau Gemeindevertreterin Nebendahl zur Bürgervorsteherin.
Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts
erkundigt sich, ob Wahlvorschläge vorliegen.
Herr Gemeindevertreter Ehlers schlägt Frau
Gemeindevertreterin Nebendahl für dieses Amt vor.
Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts erkundigt
sich, ob ein weiterer Vorschlag vorliegt. Dies ist nicht der Fall.
Da geheime Wahl nicht beantragt wird,
erfolgt die Abstimmung offen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
18 |
||
Ja-Stimmen: 18 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts stellt
fest, dass damit Frau Gemeindevertreterin Nebendahl zur Bürgervorsteherin gewählt
worden ist. Sie nimmt die Wahl an.
Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts verpflichtet
im Anschluss daran Frau Nebendahl gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per
Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie
damit in ihre Tätigkeit ein.
Die neugewählte Bürgervorsteherin übernimmt die Sitzungsleitung.