Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Frau Gemeindevertreterin Nebendahl zur Bürgervorsteherin.


Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts erkundigt sich, ob Wahlvorschläge vorliegen.

 

Herr Gemeindevertreter Ehlers schlägt Frau Gemeindevertreterin Nebendahl für dieses Amt vor.

 

Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts erkundigt sich, ob ein weiterer Vorschlag vorliegt. Dies ist nicht der Fall.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts stellt fest, dass damit Frau Gemeindevertreterin Nebendahl zur Bürgervorsteherin gewählt worden ist. Sie nimmt die Wahl an.

 

Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts verpflichtet im Anschluss daran Frau Nebendahl gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.

 

Die neugewählte Bürgervorsteherin übernimmt die Sitzungsleitung.