Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt, den Stichweg Stettiner Weg (Flurstück 31/31 der Flur 1, Gemarkung Schönberg), zwischen Pommernweg und Kolberger Weg gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 4 Buchst. c) StrWG einzustufen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl verweist auf die Vorberatungen im Bau- und Verkehrsausschuss. Erläuterungsbedarf ergibt sich nicht.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0