Sitzung: 10.12.2015 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/709/2015
Beschluss: Die Gemeindevertretung
beschließt, den Stichweg Stettiner Weg (Flurstück 31/31 der Flur 1, Gemarkung
Schönberg), zwischen Pommernweg und Kolberger Weg gem. § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen
und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 4 Buchst. c) StrWG
einzustufen.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl verweist auf die Vorberatungen im Bau- und Verkehrsausschuss. Erläuterungsbedarf ergibt sich nicht.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
18 |
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Ja-Stimmen: 18 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |