Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass in der Sitzung vom 16.09.2015 im nichtöffentlichen Teil der Sachstand in einer Erbbaurechtssache erläutert wurde, die Bürgermeisterin über eine Parkplatzangelegenheit berichtet habe und dass dem Verkauf einer gemeindlichen Grundstücksfläche nicht zugestimmt wurde.

 

Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Sie gilt daher als genehmigt. Eine Abstimmung erfolgt nicht.