Sitzung: 12.12.2015 Ausschuss für Kultur und Gemeinwesen
2.1. Es wurde
übereinstimmend, einschl. der Gäste, festgestellt, dass eine optische
Verbesserung des Nahbereichs des Ehrenmals um Kreuz und Stein erforderlich ist,
um dort Parken von Fahrzeugen und Ballspiele zu verhindern.
Es wurde von
allen Beteiligten gewünscht, dass der Bezug des Ehrenmals von den Opfern beider
Weltkriege aus Passade auf alle Opfer von Gewalt und Kriegen ausgedehnt werden
soll, um so auch künftigen Generationen den Bezug zur Totenehrung
(Volkstrauertag) und zur allgemeinen Würde des Ortes zu erleichtern.
2.2. Der
Zuweg zum See soll ausgehoben, mit Vlies und Kies aufgefüllt und mit
Holzspänen/ kleinen Kieseln so abgedeckt werden, dass das Durchwachsen von Gras
und Wildkräutern für einige Jahre behindert wird und die Oberfläche in angemessenen
Zeiträumen erneuert werden kann.
In Bezug auf
TOP 2.1. wurde gewünscht, dass ein zweiter großer Stein und so genannte
"Stolpersteine" im unmittelbaren Bereich des Steins aufgestellt
werden. Die Beschriftung und die Anzahl der Stolpersteine bleibt späterer
Beschlussfassung vorbehalten.
2.3. Der
Rasen des Ehrenmals soll von einer ca. 50 - 70 cm hohen Rosenhecke umzäunt
werden, so dass er nicht befahren werden kann. Frau Bgm. Blöcker erklärte sich
bereit, in den ersten zwei Jahren nach der Bepflanzung die Pflege der Hecke zu
übernehmen. Es ist zu überprüfen, wie eine niedrige Pforte den Zugang zum Stein
(Kranzniederlegung)
und zur inneren Bank (Einkehr) integriert werden kann. Herr Brandt legt hierzu
einen Vorschlag vor.
2.4. Es soll
eine Bank so am Rand des Rasens (Lehne zur Straße) innerhalb der Hecke
aufgestellt werden, dass Steine, Kreuz und See im Blickfeld sind.
2.5. Die drei
großen Bäume nördlich des Zuweges sollen nur so weit beschnitten werden, dass
sie sich nicht gegenseitig im Wachstum hindern und dass das Kreuz gut gesehen
werden kann.
2.6. Der
südliche Rand der Fläche zur Pferdertränke soll ebenfalls optisch abgegrenzt
werden, ohne den Blick auf den See einzuschränken.
2.7. Herr
Brandt soll nötige Kostenermittlungen durchführen, um weitere
Beschlussfassungen zu ermöglichen.