2.1. Es wurde übereinstimmend, einschl. der Gäste, festgestellt, dass eine optische Verbesserung des Nahbereichs des Ehrenmals um Kreuz und Stein erforderlich ist, um dort Parken von Fahrzeugen und Ballspiele zu verhindern.

Es wurde von allen Beteiligten gewünscht, dass der Bezug des Ehrenmals von den Opfern beider Weltkriege aus Passade auf alle Opfer von Gewalt und Kriegen ausgedehnt werden soll, um so auch künftigen Generationen den Bezug zur Totenehrung (Volkstrauertag) und zur allgemeinen Würde des Ortes zu erleichtern. 

 

2.2. Der Zuweg zum See soll ausgehoben, mit Vlies und Kies aufgefüllt und mit Holzspänen/ kleinen Kieseln so abgedeckt werden, dass das Durchwachsen von Gras und Wildkräutern für einige Jahre behindert wird und die Oberfläche in angemessenen Zeiträumen erneuert werden kann.

In Bezug auf TOP 2.1. wurde gewünscht, dass ein zweiter großer Stein und so genannte "Stolpersteine" im unmittelbaren Bereich des Steins aufgestellt werden. Die Beschriftung und die Anzahl der Stolpersteine bleibt späterer Beschlussfassung vorbehalten.

 

2.3. Der Rasen des Ehrenmals soll von einer ca. 50 - 70 cm hohen Rosenhecke umzäunt werden, so dass er nicht befahren werden kann. Frau Bgm. Blöcker erklärte sich bereit, in den ersten zwei Jahren nach der Bepflanzung die Pflege der Hecke zu übernehmen. Es ist zu überprüfen, wie eine niedrige Pforte den Zugang zum Stein

(Kranzniederlegung) und zur inneren Bank (Einkehr) integriert werden kann. Herr Brandt legt hierzu einen Vorschlag vor. 

 

2.4. Es soll eine Bank so am Rand des Rasens (Lehne zur Straße) innerhalb der Hecke aufgestellt werden, dass Steine, Kreuz und See im Blickfeld sind.

 

2.5. Die drei großen Bäume nördlich des Zuweges sollen nur so weit beschnitten werden, dass sie sich nicht gegenseitig im Wachstum hindern und dass das Kreuz gut gesehen werden kann.

 

2.6. Der südliche Rand der Fläche zur Pferdertränke soll ebenfalls optisch abgegrenzt werden, ohne den Blick auf den See einzuschränken.

 

2.7. Herr Brandt soll nötige Kostenermittlungen durchführen, um weitere Beschlussfassungen zu ermöglichen.