Sitzung: 03.12.2015 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss ein Innenbereichsgutachten für die Gemeinde Lutterbek in Auftrag geben zu wollen. Hierzu sind konkrete Angebote einzuholen bzw. vorzulegen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Gemeindevertretung eine Sitzungsvorlage vor. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt:
In der
Sitzung des Hauptausschusses am 09.11.2015 wurde sodann der Beschluss gefasst,
der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Erstellung eines
Innenbereichsgutachtens für die wohnbauliche Entwicklung in Auftrag zu geben.
Die
Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden sich auf voraussichtlich
4.000,-- € bis 8.000,-- € belaufen. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen,
das Planungsbüro Jänicke und Blank aus Kiel mit der Erstellung des Gutachtens
zu beauftragen. Das Planungsbüro ist sehr kompetent und hat bereits bzw. plant
noch in den Gemeinden Barsbek, Fahren, Höhndorf, Prasdorf, Probsteierhagen,
Stakendorf, Stein, Schönberg und Laboe.
Da die
Kosten noch nicht exakt beziffert werden können, sollen diese über einen
Nachtragshaushalt in 2016 zur Verfügung gestellt werden.
Bürgermeister Mönkemeier hat eine Zusammenfassung über die Ortsentwicklung in der Gemeinde Lutterbek erstellt und verteilt diese als Tischvorlage. Danach ergibt sich folgendes Bild:
1. Die Einwohnerzahl von
Lutterbek stagniert bereits seit einigen Jahren mit der Tendenz zum Rückgang.
Gerade junge Menschen ziehen von Lutterbek weg, das Durchschnittsalter steigt
mit der Konsequenz, dass die Steuereinnahmen sinken und es für die
ehrenamtlichen Aufgaben in der Gemeinde (insbesondere Feuerwehr) keinen Nachwuchs
mehr gibt.
2. Das letzte Baugebiet
wurde Anfang 1999 entwickelt, das liegt gut 16 Jahre zurück. Von 2010 bis heute
wurden gerade mal 2 Wohneinheiten neu geschaffen.
3. Das Land
Schleswig-Holstein ist dabei, die Regionalpläne neu aufzustellen, in den Regionalplänen
kann auch der jeweilige Wohnbauentwicklungsrahmen der Gemeinden neu festgelegt
werden. Der Kreis Plön hat bereits eine Prognose für die allgemeine
Wohnbauentwicklung im Kreisgebiet erstellt mit dem Ergebnis, dass die
Wohnbauentwicklung in den meisten Gemeinden des Amtes Probstei rückläufig sein
wird. Diese Prognose könnte in den Regionalpian einfließen mit dem Ergebnis,
dass diese Gemeinden keinen oder nur noch einen wesentlich geringeren
Wohnbauentwicklungsrahmen zur Verfügung gestellt bekommen. In der Konsequenz
könnte das bedeuten, dass der Gemeinde Lutterbek in den nächsten 15 Jahren
(Laufzeit der Regionalpläne) gar keine oder nur noch eine sehr geringe
Wohnbauentwicklung möglich sein wird. Die Überalterung der Bevölkerung würde
noch in erheblichem Maße ansteigen.
4. Die Erstellung eines
Innenbereichsgutachtens ist eine gesetzliche Grundvoraussetzung für eine
planerische wohnbauliche Entwicklung in einem Ort. Das einmal erstellte
Gutachten wird immer wieder fortgeschrieben, die Kosten für die
Grundlagenermittlung entstehen also nur einmalig.
5. Mit der Erstellung
eines Innenbereichsgutachtens ist definitiv keine Aufstellung eines
Bebauungsplanes für ein neues Wohnbaugebiet verbunden. Hierfür müssen
gesonderte Beschlüsse zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes
und / oder zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst werden.
6. Das Ergebnis des
Innenbereichsgutachtens kann durchaus ergeben, dass es noch ausreichend Flächen
in der Ortslage gibt, die sich für eine Wohnbebauung eignen. Wenn das
Innenbereichsgutachten den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer
Informationsveranstaltung vorgestellt wird, können auch durchaus Interessen
geweckt werden, noch freie Flächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung zu
stellen. In dem Falle wäre ein Baugebiet auf der „grünen Wiese" gar nicht
möglich.
7.
Die Kosten des Innenbereichsgutachtens können für den Fall,
dass es anschließend doch zur Planung eines Neubaugebietes kommt, zumindest
teilweise, ggf. auch vollständig auf den Erschließungsträger des Neubaugebietes
abgewälzt werden.
Es schließt sich eine weitere intensive Aussprache an.
GV Hass sieht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Bezeichnung des
Tagesordnungspunktes (Grundsatzbeschluss für ein Innenbereichsgutachten) und
der Beschlussvorlage (Auftragsvergabe an ein Planungsbüro). Unter diesen
Voraussetzungen kann er seine Zustimmung nicht erteilen, zumal die geschilderte
Auftragssumme eine Spanne zwischen 4.000 und 8.000 € ausweist.
Herr Hirsch macht daraufhin einen Kompromissvorschlag, wonach die
Gemeindevertretung der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes folgend heute nur
einen Grundsatzbeschluss über die Beauftragung eines Innenbereichsgutachtens
fasst, ohne jedoch konkret eine Auftragsvergabe zu beschließen. Diesem kann die
Gemeindevertretung folgen.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |