Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss ein Innenbereichsgutachten für die Gemeinde Lutterbek in Auftrag geben zu wollen. Hierzu sind konkrete Angebote einzuholen bzw. vorzulegen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Gemeindevertretung eine Sitzungsvorlage vor. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 28.10.2015 wurde die mögliche wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Lutterbek anhand einer Präsentation vorgestellt. Der Hauptausschuss hat die Ausführungen zunächst zur Kenntnis genommen, in der nächsten Sitzung sollte weiter beraten werden.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 09.11.2015 wurde sodann der Beschluss gefasst, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens für die wohnbauliche Entwicklung in Auftrag zu geben.

 

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden sich auf voraussichtlich 4.000,-- € bis 8.000,-- € belaufen. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, das Planungsbüro Jänicke und Blank aus Kiel mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Das Planungsbüro ist sehr kompetent und hat bereits bzw. plant noch in den Gemeinden Barsbek, Fahren, Höhndorf, Prasdorf, Probsteierhagen, Stakendorf, Stein, Schönberg und Laboe.

 

Da die Kosten noch nicht exakt beziffert werden können, sollen diese über einen Nachtragshaushalt in 2016 zur Verfügung gestellt werden.

 

Bürgermeister Mönkemeier hat eine Zusammenfassung über die Ortsentwicklung in der Gemeinde Lutterbek erstellt und verteilt diese als Tischvorlage. Danach ergibt sich folgendes Bild:

 

1.    Die Einwohnerzahl von Lutterbek stagniert bereits seit einigen Jahren mit der Tendenz zum Rückgang. Gerade junge Menschen ziehen von Lutterbek weg, das Durchschnittsalter steigt mit der Konsequenz, dass die Steuereinnahmen sinken und es für die ehrenamtlichen Aufgaben in der Gemeinde (insbesondere Feuerwehr) keinen Nachwuchs mehr gibt.

2.    Das letzte Baugebiet wurde Anfang 1999 entwickelt, das liegt gut 16 Jahre zurück. Von 2010 bis heute wurden gerade mal 2 Wohneinheiten neu geschaffen.

3.     Das Land Schleswig-Holstein ist dabei, die Regionalpläne neu aufzustellen, in den Regionalplänen kann auch der jeweilige Wohnbauentwicklungsrahmen der Gemeinden neu festgelegt werden. Der Kreis Plön hat bereits eine Prognose für die allgemeine Wohnbauentwicklung im Kreisgebiet erstellt mit dem Ergebnis, dass die Wohnbauentwicklung in den meisten Gemeinden des Amtes Probstei rückläufig sein wird. Diese Prognose könnte in den Regionalpian einfließen mit dem Ergebnis, dass diese Gemeinden keinen oder nur noch einen wesentlich geringeren Wohnbauentwicklungsrahmen zur Verfügung gestellt bekommen. In der Konsequenz könnte das bedeuten, dass der Gemeinde Lutterbek in den nächsten 15 Jahren (Laufzeit der Regionalpläne) gar keine oder nur noch eine sehr geringe Wohnbauentwicklung möglich sein wird. Die Überalterung der Bevölkerung würde noch in erheblichem Maße ansteigen.

4.     Die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens ist eine gesetzliche Grundvoraussetzung für eine planerische wohnbauliche Entwicklung in einem Ort. Das einmal erstellte Gutachten wird immer wieder fortgeschrieben, die Kosten für die Grundlagenermittlung entstehen also nur einmalig.

5.     Mit der Erstellung eines Innenbereichsgutachtens ist definitiv keine Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein neues Wohnbaugebiet verbunden. Hierfür müssen gesonderte Beschlüsse zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und / oder zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst werden.

6.     Das Ergebnis des Innenbereichsgutachtens kann durchaus ergeben, dass es noch ausreichend Flächen in der Ortslage gibt, die sich für eine Wohnbebauung eignen. Wenn das Innenbereichsgutachten den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt wird, können auch durchaus Interessen geweckt werden, noch freie Flächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. In dem Falle wäre ein Baugebiet auf der „grünen Wiese" gar nicht möglich.

7.    Die Kosten des Innenbereichsgutachtens können für den Fall, dass es anschließend doch zur Planung eines Neubaugebietes kommt, zumindest teilweise, ggf. auch vollständig auf den Erschließungsträger des Neubaugebietes abgewälzt werden.

 

Es schließt sich eine weitere intensive Aussprache an.

 

GV Hass sieht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes (Grundsatzbeschluss für ein Innenbereichsgutachten) und der Beschlussvorlage (Auftragsvergabe an ein Planungsbüro). Unter diesen Voraussetzungen kann er seine Zustimmung nicht erteilen, zumal die geschilderte Auftragssumme eine Spanne zwischen 4.000 und 8.000 € ausweist.

 

Herr Hirsch macht daraufhin einen Kompromissvorschlag, wonach die Gemeindevertretung der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes folgend heute nur einen Grundsatzbeschluss über die Beauftragung eines Innenbereichsgutachtens fasst, ohne jedoch konkret eine Auftragsvergabe zu beschließen. Diesem kann die Gemeindevertretung folgen.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0