Nachtrag: 13.11.2015 Nummer 5

Einwendungen gegen die Niederschrift ergeben sich nicht.

 

Der Verbandsvorsteher berichtet, dass am 19.10.2015 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurde, die Frage des Raumbedarfs der Gemeinschaftsschule im Planungszirkel eingehend vorberaten zu lassen und der AWO mitzuteilen, dass der Mietvertrag für die Räumlichkeiten, die von ihr für eine Tagesgruppe genutzt werden, vorerst noch nicht gekündigt wird.