Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die anliegende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Fußgängerzone, östlich der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und südwestlich der Ostseestraße“ zu erlassen.


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert kurz die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 64 für den Bereich der Fußgängerzone. Das Planverfahren wurde eingeleitet, weil ein konkreter Antrag vorlag, im Erdgeschoss eines Gebäudes eine Umnutzung von einer gewerblichen zu einer wohnbaulichen Nutzung vorzunehmen. Um dieses Planungsziel weiterhin zu sichern, muss nun eine Veränderungssperre über das Gebiet erlassen werden.

 

Frau Klein weist in dem Zusammenhang auf die Investitionen hin, die gerade in der Fußgängerzone getätigt werden. Die Fußgängerzone soll dadurch belebt werden, eine Wohnnutzung in den Erdgeschossen der Gebäude würde diesem Ziel entgegenstehen.

 

Herr Meckel erklärt, dass die EIS-Fraktion zunächst gegen die Festsetzung einer zwangsweisen gewerblichen Nutzung in den Erdgeschossen war. Letztlich wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes jedoch akzeptiert und dementsprechend wird die EIS-Fraktion jetzt auch der Veränderungssperre zustimmen.  


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen:         8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0