Die Geschäftsordnung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1993. Sie sollte nach Ansicht des Ausschusses überarbeitet werden. Dazu schlägt der Ausschuss vor, dass eine Überarbeitung auf Grundlage der Mustersatzung des „Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages“ aus dem Arbeitsheft Nr. 23 fraktionsübergreifend erfolgen sollte. Die Fraktionsvorsitzenden sollten dazu abstimmen.

Ein Beschluss erfolgte nicht.