¾     Jens Wiese erklärt, dass sein auf § 22 GO gestützter Ausschluss von einer Beratung in der Gemeindevertretung rechtswidrig war. Dies ergäbe sich nach seiner Auffassung eindeutig aus der rechtlichen Bewertung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten, das als oberste Kommunalaufsichtsbehörde fungiert. Vor diesem Hintergrund bemängelt er das fehlende Transparenz- und Demokratieverständnis der Bürgermeisterin und verlangt von dieser eine Entschuldigung für den rechtswidrig erfolgten Ausschluss von der Beratung sowie eine Wiederholung der Beschlussfassung. Im Übrigen fordert er die Vorsitzende dazu auf, die Konsequenzen aus ihrem Fehlverhalten zu ziehen.

 

Die Bürgermeisterin entgegnet, dass der Ausschluss auf den ausdrücklichen Rat des Amtes Probstei erfolgte.

 

¾     Harald Block fragt die Bürgermeisterin, ob das Grundstück, auf dem sich das jetzige Feuerwehrgerätehaus befindet, von ihr zum Verkauf an Eigentümer von Nachbargrundstücken angeboten worden sei. Die Bürgermeisterin verneint diese Frage und erklärt, dass sie lediglich unverbindlich angefragt habe, ob eine Anmietung zum Beispiel als Lagerraum in Betracht gezogen werden könne. Sie erklärt zudem nachdrücklich, dass ein Kaufangebot schon deshalb nicht hätte unterbreitet werden können, weil die Gemeindevertretung einen solchen Verkauf noch gar nicht legitimiert habe.

 

Harald Block bezweifelt diese Aussage, da ihm Erkenntnisse darüber vorliegen sollen, dass es konkrete Kaufangebote durch die Bürgermeisterin gegeben habe. Die Bürgermeisterin verweist nochmals darauf, dass diese Behauptung weder der Wahrheit entsprechen würde noch mit der Beschlusslage der Gemeindevertretung in Übereinstimmung stehen würde.

 

¾     Gemeindevertreter Dieter Trinker wirft daraufhin ein, dass die Antwort der Bürgermeisterin nach seiner Auffassung im eklatanten Widerspruch zu den Aufzeichnungen in mehreren Protokollen stehen würde. Ihm würden zudem mündliche Aussagen einer Person vorliegen, die angibt, ihr sei das Grundstück zum Kauf angeboten worden.

 

¾     Zudem macht Harald Block geltend, dass ihm durch Mitglieder einer früheren Gemeindevertretung die feste Zusage gegeben worden sei, dass ihm im Falle des Verkaufs des Objektes, dieses als erstem angeboten werde. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass das Grundstück einst im Eigentum seiner Mutter stand. Die Bürgermeisterin wendet ein, dass ihr über einen solchen Sachverhalt keine Informationen vorliegen.