Bei dieser Satzungsänderung handelt es sich um eine rein redaktionelle Änderung. Auf Nachfrage berichtet Herr Hirsch, dass die Hundesteuer für gefährliche Hunde bei dem 8-fachen Satz liegt.

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.