Sitzung: 18.11.2015 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: KRUMM/BV/062/2015
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu mit folgender Änderung zu beschließen.
Für die Kosten eines Abwasserbeseitigungskonzeptes sind unter der Gliederung 7000 im Verwaltungshaushalt 5.200 € zu veranschlagen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus gesonderten Rücklagen der Abwasserbeseitigung.
Herr Hirsch erläutert den vorliegenden Haushaltsentwurf 2016.
Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Krummbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 591.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen
und Ausgaben in einer Größenordnung von je 62.800 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer
A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) muss die Gemeinde Krummbek
im kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer
Größenordnung von rund 25.000 EUR rechnen. Darüber hinaus werden die Belastungen
aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per
Saldo deutlich steigen. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 bleibt
festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Krummbek– aus
Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 53.900 € verschlechtert. (vgl.
Unterabschnitt 9000, Seite 48).
Daher reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein
Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe
von 38.700 € möglich. Hierzu wird die mit dem Nachtragshaushalt 2015 gebildete
Finanzausgleichsrücklage vollständig aufgelöst. Darüber hinaus werden Mittel
der allgemeinen Rücklage in Höhe von 13.000 € für den Haushaltsausgleich
benötigt.
Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die
Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des
Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern
kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.
Stimmberechtigte: |
4 |
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Ja-Stimmen: 4 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |