Frau Mordhorst weist darauf hin, dass der Sachverhalt zu den Anregungen gem. § 16e der Gemeindeordnung von der Verwaltung in Form einer Vorlage bereits vorliegt.

Die Kostenermittlung erfolgte bereits durch die Werkleitung unter zur Hilfenahme des Bäderportals.com.

Zu den vorliegenden Anträgen gäbe es noch Diskussionsbedarf.

 

Herr Kreft führt aus, dass mit Schreiben vom 17.09.2015 eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingegangen ist. Der Gemeinde wurde vorgeworfen sich wissentlich falsche Gutachten eingeholt zu haben. Er macht darauf aufmerksam, eine Kommune sei an VOB und VOL Richtlinien gebunden, was „Falsche Gutachten“ unmöglich mache.

Weiterhin sei er der Meinung, erst nach Vorlage eines volkswirtschaftlichen Gutachtens gäbe es Zahlen, die eine Grundlage zu weiteren Gesprächen böten.

Mehrere Gemeindevertreter und Vertreterinnen erklären, sie haben die geführte Podiumsdiskussion als positiv empfunden. Unschön sei jedoch die Einschaltung der Kommunalaufsicht gewesen, zumal alles Vorgetragene dort entkräftet werden konnte. Große Meinungsverschiedenheiten gab es darüber, welche Zahlen und Umfragen aus touristischer, volkswirtschaftlicher  oder sozialer Sicht herangezogen werden könnten. Einig war man sich jedoch über die Tatsache, dass ein großes Gutachten aus dem Wunsch der Umlandgemeinden bei der ersten Zusammenkunft mit diesen entstanden ist und weitere Gesprächsgrundlagen erst durch dieses entstünden.