Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung vom 27.05.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fahren.


Der Vorsitzende erläutert die Änderung der Hundesteuersatzung. Nach dem im Jahr 2001 erlassenen Bundesgesetz über die Einstufung von Gefahrenhunden seien diese nach Rassen eingeteilt. Ab dem 01.01.2016 bestünde für die Bundesländer die Möglichkeit, zusätzlich eigene Regelungen zu erlassen. So habe das Land Schleswig-Holstein beschlossen, künftig auch solche Hunde als Gefahrenhunde einzustufen, die aggressiv oder auffällig gegenüber anderen Tieren oder Menschen geworden seien. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Fahren sei dementsprechend anzupassen.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0