Bürgermeister Gafert bittet Frau Zamzow und Herrn Petschallies die Planung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 vorzustellen.

 

Herr Petschallies erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die bisherige Entwicklung der Planung. Er geht dabei sowohl auf das Planverfahren als auch auf die zu berücksichtigenden übergeordneten Planungen ein. Frau Zamzow erläutert sodann die Planzeichnung mit den einzelnen Festsetzungen. Sie geht dabei insbesondere auf die Festsetzungen zur Art der Nutzung, der Anzahl der Vollgeschosse, der maximalen Höhe der Gebäude, der Baufenster mit den überbaubaren Flächen sowie auf die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und die Grünordnung ein. Auch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes erläutert Frau Zamzow ausführlich. Abschließend erklärt Herr Petschallies das weitere Planverfahren. Nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange muss die Gemeinde über die vorgetragenen Anregungen abwägen und sodann den Satzungsbeschluss fassen. Da die Gemeinde keinen Flächennutzungsplan hat, muss der Bebauungsplan nach dem Satzungsbeschluss gemeinsam mit der Verfahrensakte beim Kreis Plön zur Genehmigung eingereicht werden.

 

Es schließt sich eine umfassende Diskussion an. Frau Finck stellt zunächst Fragen zur  Wohnbauentwicklung gemäß dem Landesentwicklungsplan, zur Breite der Erschließungsstraße und der Abstandsfläche zu den Gebäuden. Herr Petschallies erklärt, dass der Landesentwicklungsplan für Barsbek eine Wohnbauentwicklung von 15 % bis zum Jahre 2025 vorsieht. Die geringfügige Ausweisung von zwei zusätzlichen Baumöglichkeiten sieht er hierfür als unproblematisch an und die im Bebauungsplan Nr. 2 noch möglichen Bauflächen sind davon auch nicht betroffen. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden die Wohnbauentwicklungsmöglichkeiten nach dem Landesentwicklungsplan nicht mit herangezogen. Zur Erschließungsstraße erklärt Herr Petschallies, dass die Breite des gemeindlichen Flurstücks 3 m beträgt. Diese Breite reicht für große Rettungswagen jedoch nicht aus, sodass das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf eine Breite von 4 m festgesetzt wurde. Die Abstandsfläche vom geplanten Gebäude zur Wegefläche ist mit 2 m ausreichend, weil bei der Berechnung der Abstandsfläche die Wegefläche bis zur Mitte einbezogen werden kann. Da die Wegefläche im Eigentum der Gemeinde steht, muss auch keine Dienstbarkeit oder Baulast eingetragen werden. Die Wegefläche wird auch als Zufahrt zur nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Fläche benötigt, insofern muss die Wegefläche auch dauerhaft erhalten bleiben. Ob die Wegefläche der Öffentlichkeit gewidmet ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

 

Herr Schadt fragt sodann, ob auch bei der Festsetzung eines Vollgeschosses eine sogenannte Stadtvilla mit einem Flachdach entstehen kann. Herr Petschallies erklärt, dass eine Stadtvilla grundsätzlich aus zwei Vollgeschossen besteht. Gemäß dem Bebauungsplan ist zwar nur ein Vollgeschoss zulässig, aber es könnte ein Staffelgeschoss gebaut werden, was bedeutet, dass das Obergeschoss allseitig oder aber auch nur einseitig auf ca. ¾ der Grundfläche reduziert wird. Bei nur einseitiger Reduzierung der Grundfläche des Obergeschosses würde zumindest einseitig die Wirkung einer Stadtvilla entstehen können. Es schließt sich hierzu eine Diskussion an. Dabei wird angesprochen, dass einerseits den Bauherren eine möglichst große Baufreiheit gegeben werden sollte, aber andererseits auch keine völlig untypischen Gebäude entstehen sollten. Die bisherige bauliche Entwicklung hat gezeigt, dass keine untypischen Gebäude errichtet wurden. Da Staffelgeschosse in der Regel mit einem Flachdach oder aber einer sehr flachen Dachneigung ausgeführt werden, schlägt Herr Petschallies vor, eine Dachneigung von 25 ° bis 48 ° als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Damit wird ein Staffelgeschoss zwar nicht vollständig ausgeschlossen, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch sehr gering. Alternativ wäre ansonsten die Festsetzung möglich, dass Staffelgeschosse insgesamt ausgeschlossen werden. 

 

Herr Stender beantragt sodann, dass die Planung noch einmal an den Bauausschuss verwiesen wird, um insbesondere diese Gestaltungsfragen zu klären. Nach kurzer Beratung über den Antrag ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:   9

 

Ja-Stimmen:           2

Nein-Stimmen:  7

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Es wird sodann noch einmal über die Dachgestaltung diskutiert. Ein völliger Ausschluss von Staffelgeschossen ist dabei nicht gewollt, weil den Bauherren auch im Bereich des übrigen Bebauungsplanes Nr. 3 die Möglichkeit offen steht, Staffelgeschosse zu bauen. Um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, soll jedoch eine Mindestdachneigung aufgenommen werden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt sodann als Festsetzung eine Dachneigung von 25 ° bis 48 ° in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Stimmberechtigte:   9

 

Ja-Stimmen:           5

Nein-Stimmen:  4

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Damit wird eine Dachneigung von 25 ° bis 48 ° in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die Gemeindevertretung fasst sodann den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich der Straße Mühlenkamp, Hausnummern 30-32“ (Aufstellungsbeschluss). Das Planverfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Stimmberechtigte:   9

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:  0

Befangen: 0