Beschlussvorschlag:

 

Beim Landesamt für Denkmalpflege SH und der unteren Denkmalpflegebehörde des Kreises Plön ist eine Genehmigung für die Anbringung von Holzschutzleisten in der Türöffnungen zu den Wohnungen im Obergeschoss des Herrenhauses zu beantragen.

 


Im oberen Saal des Schlosses sind an fast allen Tür- und Fensteröffnungen Holzschutzleisten zur Vermeidung von Schäden vorhanden. Es sollte nach einer Genehmigung durch die Denkmalpflegebehörden ebenfalls an den beiden Türöffnungen zu den Wohnungen solche baugleichen Schutzleisten angebracht werden, da bei den Aus- und Einzügen an den Türöffnungen Schäden verursacht wurden.

 


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0