Gegen die Niederschrift vom 18.04.2015 werden keine Einwände erhoben.

Der unter TOP 11 gefasste Beschluss im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vom 18.08.2015 wird bekannt gegeben.  Nach dem Gespräch mit der Rechtsanwältin der Mieterin sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich, da diese in der Zwischenzeit ausgezogen ist und die Wohnung bereits wieder zum 1.11.2015 vermietet ist.