Der Gemeindevertreter Björn Jürgensen hat auf Grund seines Wohnortwechsels sein Mandat zur Verfügung gestellt. Für ihn rückt Herr Hans Werner Buddatsch in die Gemeindevertretung nach.

Der Bürgermeister führt Herrn Buddatsch per Handschlag mit den Worten:“ Hiermit verpflichte ich Sie gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten,“ in sein Amt ein.