Die Diskussion zur Nutzungsordnung der Räumlichkeiten im DGH ergibt folgende Vorschläge zur Weiterleitung an den Hauptausschuss:

Erstellen eines Nutzungsvertrages mit Anmeldung zur Miete der Räumlichkeiten und eines dazugehörigen Übergabeprotokolls. Hierdurch soll eine Vereinfachung bei der Feststellung von Schäden gewährleistet sein, die durch den Nutzer am Mietobjekt bei einer Feier oder anderer Nutzung entstanden sind. Durch eine Protokollierung soll der Ist-Zustand und das übergeben Inventar bei Schlüsselübergabe dargelegt werden.

Die Festsetzung für das Nutzungsentgelt der Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus soll für Einwohner und Ortsfremde Gäste gestaffelt werden. Hierbei soll das Entgelt wie folgt  über die Anzahl der genutzten Räume gestaffelt werden. Großer Saal & kleiner Raum mit Terrasse, nur großer Saal und nur kleiner Raum mit Terrasse.

Vorgeschlagen werden: (Einwohner/Ortsfremde)
Für Saal und kleiner Raum: 120 / 140 €, Saal: 80 / 90 €, nur kleiner Raum: 40 / 50 €.
Beschluss zur Weitergabe an den Hauptausschuss hierfür – einstimmig.