Frau Vöge-Lesky schildert den Sachstand hinsichtlich der nunmehr fertig gestellten Druckleitung zwischen Krummbek und Bendfeld.

 

Herr Trinker kritisiert, warum das Wasserwerk nicht an die Druckrohrleitungen angeschlossen werden kann. Es bestehe schließlich ein Anschluss und Benutzungszwang. Die Angelegenheit habe er bereits der Amtsverwaltung zu Prüfung übergeben.

 

Die Bürgermeisterin macht deutlich, dass der WBV keine rechtliche Veranlassung sieht, die Einleitung der Abwässer aus dem Verwaltungsgebäude in das Leitungsnetz des ZVO zu beantragen.

Die Gemeinde kann keinen Anschlusszwang geltend machen, da die Gemeinde Krummbek kein gemeindeeigenes Leitungsnetz bis zum Wasserwerk hat, da es im Außenbereich liegt.

 

Herr Trinker ist der Meinung, dass in dieser Angelegenheit Zuständigkeitsfragen nicht interessieren. Es gehe schließlich um die Volksgesundheit, da gebe es keinen Ermessensspielraum.

 

Die Schmutzwasser-Entsorgung des WBV unterliegt der Kontrolle des Kreises und wird auch ständig überprüft.

 

Es schließt sich eine Diskussion an. Man ist sich einig, zunächst die Antwort vom zuständigen Sachbearbeiter Herrn Aßmann vom Amt Probstei abzuwarten.