Herr Trinker zählt die seiner Ansicht nach vorliegenden Vorteile zum Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeinde Krummbek auf:

 

  • Übersichtlichkeit
  • rechtzeitige Information über Sitzungstermine
  • Umfang und Form von Bekanntmachung im Probsteier Herold, auch für Fachausschüsse
  • Art und Umfang von Protokollen
  • Zuständigkeiten für die Weitergabe von Informationen an die Presse
  • Verhaltenskodex
  • Einführung eines Rederechtes für bürgerliche Mitglieder in der Gemeindevertretung in Angelegenheiten, die den jeweiligen Fachausschuss betreffen.

 

Herr Trinker stellt daher im Namen der WKR-Fraktion den Antrag, eine Geschäftsordnung für die Gremien der Gemeinde Krummbek zu erlassen.

 

Die Bürgermeisterin führt an, dass im Amt Probstei nur die Großgemeinden aufgrund der Vielzahl an Fachausschüssen eine Geschäftsordnung erlassen haben. Für die kleineren Gemeinden ist eine funktionierende Kommunikation untereinander wichtiger als eine Geschäftsordnung. Ganz im Gegenteil: Durch die zusätzlichen Regeln schränkt man sich nur zusätzlich ein. Zudem weist sie darauf hin, dass die Geschäftsordnung nur eine interne Wirkung besitzt. Eine rechtliche Bindung kann daraus nicht abgeleitet werden. Auch Verstöße gegen die Geschäftsordnung führen zu keiner Rechtswidrigkeit von Beschlüssen.

 

Es wird abgestimmt.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Antrag ist abgelehnt. Herr Trinker bittet dennoch die Amtsverwaltung um Prüfung der Einführung eines Rederechtes für bürgerliche Mitglieder in der Gemeindevertretung.