Die Bürgermeisterin schildert kurz den Hergang des Einbruches in das Vereinsheim des FCK im Zeitraum vom 8. bis 10.08.2015, bei dem unter anderem auch der Rasentrac gestohlen wurde. Mit Hilfe des Vorstands des FCK und dem stellvertretenden Bürgermeister Herrn Kai Finck-Stoltenberg sei es am 25.09.2015 gelungen, eine Entschädigungssumme in Höhe von 10.000 € mit der Provinzialversicherung auszuhandeln, obwohl das Gebäude bis dato unterversichert war. Dieser Umstand veranlasste alle zuvor genannten Beteiligten am 29.09.2015 gemeinsam die Inventarversicherung des Vereinsheims zu aktualisieren. Für die Neuanschaffung sei es wichtig, so die Vorsitzende, ein Fahrzeug mit Straßenzulassung auszuwählen. Ansonsten dürfe das Fahrzeug nur mit 6 km/h bewegt werden, was das mähen der großen Sportplatzflächen als sehr aufwändig darstelle. Entsprechende Kostenanfragen zeigen, dass ein Modell mit Straßenzulassung mindestens 18.500 € kosten werde. Neben der zugesicherten Versicherungssumme habe man auch ein Gespräch mit dem Kämmerer der Amtsverwaltung, Herrn Hirsch, geführt. Demnach bestehe die Möglichkeit eine Summe von 4.000 – 5.000 € aus dem laufenden Haushalt für die Ersatzbeschaffung zu verwenden. Derzeit wird ein Leihgerät von der Firma DoKo oder der private Rasentrac von Gemeindevertreter Herrn Löwel genutzt.

 

Herr Trinker verliest den Beschlusstext zum Kauf des Aufsitzmähers aus dem Jahre 2013 und zeigt sich sehr erbost darüber, dass seinerzeit der Kauf eines Vorführfahrzeuges beschlossen wurde. Tatsächlich handelt es sich aber um ein 4 Jahre altes Fahrzeug mit Erstzulassung aus dem Jahre 2009. Man habe dadurch ein völlig überteuertes Gebrauchtfahrzeug erworben. Er fühlt sich in dieser Sache „belogen“.

 

Die Bürgermeisterin stellt klar, dass bei der damaligen Beratung und Beschlussfassung niemand belogen wurde und dass das gestohlene Modell der Marke Husquarna mit dem nunmehr angebotenen Ersatzmodell nicht vergleichbar seien.

 

Frau Muhs betont, dass für solche landwirtschaftlichen Maschinen die gelaufenen Betriebsstunden zählen und nicht das Baujahr.

 

Herr Trinker möchte wissen, warum der Diebstahl nicht über den KSA abgewickelt wurde.

 

Die Vorsitzende erwidert, dass beim KSA keine Versicherungspflicht für Fahrzeuge mit Straßenzulassung aber ohne Straßenkennzeichen besteht. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung beim KSA nie abgeschlossen, was erst nach dem Diebstahl auffiel.

 

Gemeindevertreterin Frau Muhs entgegnet, dass Herr Trinker sich hätte ebenfalls rechtzeitig über das Baujahr erkundigen können.

 

Nach einer hitzigen Diskussion unterbreitet Herr Gesk aus der Zuschauerschaft heraus den Vorschlag, eine Spendenanfrage zu starten.

 

Frau Hutzfeld ergänzt, dass man diese Spendenaktion zum Beispiel im Rahmen eines Gemeindefestes stattfinden lassen könnte.

 

Herr Löwel merkt an, dass er seinen Rasentrac auch weiterhin gerne der Gemeinde leihweise zur Verfügung stellt.