Beschluss:

1.    Der FWA empfiehlt der Gemeindevertretung der vorgelegten Abgabenkalkulation vom 17.06.2015 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen und unter Einbeziehung der kurabgaberelevanten Aufwendungen für die Meerwasserschwimmhalle zuzustimmen.

 

2.    a) Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 2016 pro Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Laboe in der Hauptsaison 2,50 EUR und in der Nebensaison 1,50 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer) ;

 

b) Die Jahreskurabgabe nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Kurabgabesatzung beträgt mit Wirkung ab 2016 das 25-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 62,50 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

c) Die Jahreskurabgabe für Inhaber von Booten im Hafen beträgt mit Wirkung ab 2016 das 10-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 25,00 EUR (einschl. Umsatzsteuer) ;

 

d) Die in § 5 Abs. 5 und 6 der Laboer Kurabgabesatzung festgelegten Saisonzeiten werden mit Wirkung ab 2016 wie folgt geändert:

 

Vorsaison              :           vom 15.März bis 30.April

Hauptsaison          :           vom 01.Mai. bis 30.September

Nachsaison           :           vom 01.Oktober. bis 31. Oktober

 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Nachtrag zur Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vorzulegen.


Nachdem der Vorsitzende Herr Strohmeyer auf die Vorbefassung in der letzten Sitzung des Werkausschusses hinweist und Ergänzungserläuterungen durch den Amtsdirektor Körber erfolgen, berichtet Herr Leonhardt für die Fraktion Wir Für Laboe, dass er die Empfehlung des Werkausschusses für grundfalsch hält. Er könne keineswegs vertreten, dass Gäste in Laboe einen geringeren Betrag als kalkulatorisch möglich zu zahlen hätten und gleichermaßen die Laboerinnen und Laboer bei Abgabenerhebungen volle Beiträge zu leisten hätten. Er trägt vor dass die Folge sei, dass in diesem Fall eine Gewerbesteuer- und Grundsteueranhebung am 01.01.2016 die Konsequenz wäre. Er beantragt für die Fraktion Wir Für Laboe einen Kurabgabesatz in der Hauptsaison von 3,70 €.

In der sich ergebenden Diskussion weist Frau Kuhn auf die soziale Komponente hin.

Herr Meggle kann sich den Gründen nach der Auffassungen der Fraktion Wir Für Laboe anschließen.

Frau Kleinfeldt weist darüber hinaus darauf hin, dass es den klassischen Familienurlauber ohnehin nicht mehr gäbe.

Seitens der CDU-Fraktion weist Herr Wimber darauf hin, dass Laboe durchaus im Wettbewerb mit anderen Ostseebädern stünde und daher nicht zu vertreten sei, dass unangemessene Beträge erhoben würden. Diesem Gedanken schließt sich Herrn Heller für die SPD-Fraktion an.

 

Im Anschluss beantragt Herr Leonhardt für die Fraktion Wir Für Laboe die Empfehlung für die GV dahingehend abzugeben, dass ein Kurabgabesatz in der Hauptsaison in Höhe von 3,50 € und in der Nebensaison 1,75 € empfohlen werden solle.

 

Es ergeht folgende Abstimmung:

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen:

Befangen: 0

 

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0