Nachtrag: 10.06.2015 Nummer 8

Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, eine Stelle für Schulsozialarbeit an der Grundschule in Probsteierhagen zum 01.09.2015 einzurichten. Die Einrichtung erfolgt zunächst befristet für den Zeitraum von einem Jahr. Die Stelle ist mit einer Erzieherin/einem Erzieher zu besetzen. Eine Vergütung erfolgt maximal bis zur Entgeltgruppe S 8 TVöD. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, gemeinsam mit der Schulleitung eine geeignete Person auszuwählen.

 


Verbandsvorsteher Gnauck erläutert ausführlich die Vorlage. Schulleiterin Hügel ergänzt, dass Schulsozialarbeit (SSA) vor allem vorbeugende Arbeit beinhaltet. Sie schildert ausführlich die präventive Aufgabe und die Vorteile von Schulsozialarbeit sowie die derzeitige Situation an der Schule.  

 

Es entsteht eine lebhafte Diskussion über das Erfordernis von Schulsozialarbeit an der Dörfergemeinschaftsschule. Verbandsvertreter Dieterich ist der Auffassung, dass eine Notwendigkeit nicht besteht und spricht sich gegen die Einführung aus. Auch mit dem Hinweis auf die zusätzlichen Kosten, die auf den Schulträger zukommen werden. Der Zuschuss des Landes beträgt lediglich 9.720,00 €. Die restlichen Personalkosten sind vom Schulträger zu übernehmen.

 

Die Schulleitung macht nochmals deutlich, dass durch SSA Kindern Hilfe angeboten werden kann, die Lehrkräfte oder Schulbegleiter nicht leisten können. Zudem bedeutet dies einen Standortvorteil für die Schule, die in Konkurrenz steht zu umliegenden Grundschulen, an denen SSA bereits etabliert wurde.

 

Die Mitglieder der Schulverbandsvertretung sprechen sich mehrheitlich dafür aus, Schulsozialarbeit zunächst für den Zeitraum von einem Jahr an der Grundschule einzurichten. Das Erfordernis dafür wird gesehen. Nach einer erneuten Diskussion über die Eingruppierung einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters ergeht nachfolgender


Stimmberechtigte:

  10

Ja-Stimmen:   7

Nein-Stimmen:   2

Enthaltungen:  1

Befangen: 0