Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „nördliches Gemeindegebiet, recht- und linksseitig der Straße Igelteich und südöstliches Gemeindegebiet rechts- und linksseitig der Dorfstraße am Ortsausgang in Richtung der Gemeinde Stoltenberg" (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Das Planungsbüro Jänicke und Blank, Herr Blank, wird beauftragt, einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zu erstellen und eine Planungsanzeige über den Kreis Plön bei der Landesplanungsbehörde einzureichen.

  2. Die Verträge zur Erstattung der Planungskosten sollen nach Vorlage einer positiven Stellungnahme der Landesplanungsbehörde mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgeschlossen werden. Erst nach Vorlage dieser Verträge erfolgt die weitere Planung.

Die Gemeindevertreterin, Frau Hannah Kübli, sowie der Gemeindevertreter und 1. Stellvertretende Bürgermeister, Herr Heino Schnoor, erklären Ihre Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Es findet eine ausführliche Debatte über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „nördliches Gemeindegebiet, recht- und linksseitig der Straße Igelteich und südöstliches Gemeindegebiet rechts- und linksseitig der Dorfstraße am Ortsausgang in Richtung der Gemeinde Stoltenberg" (Aufstellungsbeschluss) statt.

 

Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.04.2015 wurde beschlossen, dass für die Ausweisung von Neubauflächen ein Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt werden soll. Da die Flächen jedoch unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 1, der die gesamte Ortslage überplant, angrenzen und sich dementsprechend sowohl die Festsetzungen der Planzeichnung als auch die textlichen Festsetzungen an dem Bebauungsplan Nr. 1 orientieren sollen, ist es sinnvoll, hier eine dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 (die 1. Änderung betrifft den Bereich Rethhof / Igelteich und die 2. Änderung ist eine rein textliche Änderung zur Gestaltung) einzuleiten.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.04.2015 wurde ebenfalls beschlossen, dass die Planung erst dann eingeleitet und die Planungsaufträge erteilt werden sollen, wenn die betroffenen Grundstückseigentümer sich vertraglich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet haben. In diesem Punkt macht es Sinn, zunächst das Ergebnis der Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde abzuwarten, weil die Zustimmung der Landesplanungsbehörde zwingend erforderlich ist, um die Planung überhaupt durchführen zu können.

 

Die vorstehend genannten Beschlüsse vom 13.04.2015 sollen nun nunmehr durch einen neu formulierten Beschluss noch einmal geändert werden. Der Beschluss über den Abschluss der Planungsverträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern soll nach Vorlage einer positiven Stellungnahme der Landesplanungsbehörde erfolgen. Ebenso sollen erst dann der erweiterte Auftrag an das Städteplanungsbüro sowie der Auftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Landschaftsplanungsbüro erfolgen.

 

Der Gemeindevertreter, Herr Schnoor, und die Gemeindevertreterin, Frau Kübli, verlassen um 21.30 Uhr den Sitzungsraum.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

Der Gemeindevertreter, Herr Schnoor, und die Gemeindevertreterin, Frau Kübli, betreten um 21.31 Uhr, nach erfolgter Abstimmung, wieder den Sitzungsraum.