Beschluss:

 

Die Gemeinde Fahren beschließt, die Aufgabe Mitgliedschaft in der AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung auf das Amt Probstei zu übertragen.

 

Die Gemeinde stimmt der im Sachverhalt beschriebenen bereits gefassten Beschlusslage des Amtes zu.


Der Vorsitzende gibt allgemeine Erläuterungen zur AktivRegion Ostseeküste. Er teilt weiterhin mit, dass man Einzelmitglied sowie auch Mitglied über das Amt Probstei sein kann. Sei man Mitglied über das Amt Probstei, dann wäre noch zu prüfen, ob eine Aufgabenübertragung auf das Amt Probstei erfolgt sei. Die Amtsordnung lasse jedoch nur eine gewisse Anzahl (5) von Aufgabenübertragungen auf das Amt Probstei zu, durch die Übertragung der Aufgabe „Mitgliedschaft in der AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung“ wird die Anzahl der übertragenen Aufgaben jedoch nicht erhöht, da es sich hier nur um eine Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen Entwicklung handelt. Unabhängig davon, welchen Beschluss man fasst, wird die Mitgliedschaft bei der AktivRegion Ostseeküste nicht teurer, sie beträgt 0,97 €/Einwohner/Jahr.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0