Beschluss:

Die Gemeindevertretung vertagt das Thema auf spätestens Anfang Oktober, mit dem Hinweis, dass die Beschlüsse der Landesregierung und die Auswirkungen der Kriterien (harte und weiche) auf die beantragte Fläche noch nicht absehbar sind.


Bürgermeister Schlünsen führt in das Thema ein, welches bereits im Bau- und Umweltausschuss beraten wurde.

 

Bauausschussvorsitzender Schoel berichtet, dass der Bauausschuss beschlossen hat, die Entscheidung, ob der Flächennutzungsplan geändert wird oder nicht, auf Oktober zu verschieben, da dann damit zu rechnen ist, dass die rechtlichen Voraussetzung feststehen.

 

Bürgermeister Schlünsen verliest das Anschreiben von Herrn v. Natzmer, der nicht anwesend ist:

 

„Moin Lutz,

auf der letzten Bauausschusssitzung wurde mehrheitlich beschlossen, einen Beschluss zu

meinem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Herbst zu vertagen. Das

wesentliche Argument war dem Vernehmen nach, dass Informationen aus der

Landesplanung noch nicht vorlägen.

Als Anhang sende ich nun den Entwurf zur Änderungen der Regionalpläne, der auch die

Kriterienkataloge enthält (harte und weiche Tabuzonen sowie Abwägungskriterien). Für

Ottenhof ergeben sich daraus m.E. keine grundlegenden Änderungen.

Somit liegen nun die bei der Bauausschusssitzung noch fehlenden Unterlagen vor und es

kann eine Entscheidung getroffen werden.

 

Es ergibt sich nun folgende Möglichkeit:

1.         Die Gemeinde fasst einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des F-Planes

2.         Der Aufstellungsbeschluss wird dem Innenministerium zur (Vor-)Prüfung übermittelt

3.         Das Innenministerium beteiligt dann die Landesplanung

4.         Die Landesplanung nimmt dann zur Frage Stellung, ob dieser F-Plan den Zielen der

            Landesplanung widerspricht.

 

Im Ergebnis hat die Gemeinde eine Aussage zu den jetzt noch offenen Fragen und kann je

nach den Argumenten der Landesplanung in Ruhe darüber entscheiden, ob das F-

Planverfahren fortgeführt oder aber eingestellt wird.

Die für den Herbst angekündigten Informationsveranstaltungen der Landesplanung könnten

die GV sicherlich unterstützen. Allerdings wird dann nur eine sehr kurze Frist bis zur Vorab-

Beteiligung der Kommunen zur Verfügung stehen. Wir stünden dann hinsichtlich einer

Stellungnahme wieder unter dem Zeitdruck, der beim letzten Mal für so großen Unmut im

Dorf gesorgt hat.

Das von mir vorgeschlagene Vorgehen würde diesen Zeitdruck vermeiden.

Ich bitte Dich, diese Variante bei der GV-Sitzung am 11.06.2015 vorzutragen und einen

Beschluss zu meinem Antrag herbeizuführen.

Falls es Gründe gibt, die gegen dieses Vorgehen sprechen, bitte ich um entsprechende

Erläuterung und ggf. Darlegung im Protokoll der GV-Sitzung.

Ich habe seinerzeit die Zusage gegeben, die Bauleitplanung der Gemeinde zu akzeptieren

und nichtjuristisch dagegen vorzugehen. An dieses Wort bin ich gebunden.

 

Insofern halte ich es nur für fair, wenn die Gemeindevertretung nun auch zeitnah

über meinen Antrag vom Februar (!) diesen Jahres über die Einleitung der Bauleitplanung

entscheidet.

Für Rückfragen stehe ich bis Donnerstagabend noch zur Verfügung. Danach bin ich auf

Krankenpilgerfahrt in Frankreich.“

 

Anschließen trägt Herr Jens Wiese, der verantwortlich für den Windpark Rathjendorf zeichnet und mit Herrn v. Natzmer zusammenarbeitet, vor, warum die Gemeinde Stoltenberg den Flächennutzungsplan zugunsten von Windenergie ändern sollte.

 

Der aktuelle Regionalplan ist vom Oberverwaltungsgericht Schleswig für ungültig erklärt worden; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In Erwartung der Rechtskraft des Urteils hat das Land ein Moratorium erlassen, wonach die Genehmigung von Windenergieanlagen für zwei Jahre ausgesetzt wird. Bis Mitte 2016 soll der erste Entwurf für dann „rechtssichere" Regionalpläne fertiggestellt werden.    Dazu soll ein neuer Kriterienkatalog erlassen werden, der Mitte Juni 2015 verabschiedet werden soll - grundsätzliche Änderungen sind nicht zu erwarten; es wird vor allem eine vom Gericht geforderte Klarstellung hinsichtlich harter und weicher Tabukriterien einzuführen sein.

 

Für die Genehmigung eines Windparks ist eine Bauleitplanung - bestehend aus Flächennutzungsplan (F-Plan) und Bebauungsplan (B-Plan) und/oder einem städtebaulichen Vertrag - nicht erforderlich; die Genehmigung erlässt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nach den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmschG).       Mit einer Bauleitplanung hat die Gemeinde aber die von ihr gewünschten Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich eines Windparks.       Für die Änderung des F-Planes sind bestimmte Untersuchungen erforderlich; insbesondere naturschutzrechtliche Fragen sind zu klären (Vogelzug, Brutvogelkartierung usw.), mit einem Zeitbedarf von ein bis zwei Jahren.

 

Er geht davon aus, dass die Flächen in Ottenhof in einem neuen Regionalplan als Windeignungsgebiet ausgewiesen werden. Die technische, naturschutzfachliche und rechtliche Eignung stehen für ihn und Herrn v. Natzmer nach wie vor nicht in Frage. Ein F-Plan bringt dann zusätzliche Sicherheit. Sie als Projektierer und zukünftige Betreiber stehen nach wie vor zu den Zusagen, die sie im Januar 2012 gemacht haben. (1. Die Fläche wird nicht ausgeweitet. 2. Die Höhe der Windenergieanlagen wird begrenzt. 3. Die Gestaltung des Windparks erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeinde. 4.  Bürgerbeteiligung wurde bereits durchgeführt.)    Die Kosten der Bauleitplanung, die für die Gemeinde Stoltenberg anfallen, übernehmen sie.

 

Durch den Beschluss der Gemeinde, den Flächennutzungsplan zu ändern, gewinnen sie die Sicherheit, die sie brauchen, um schon jetzt die erforderlichen Gutachten in Auftrag geben zu können. So könnten ab Sommer 2015 bereits erste naturschutzfachliche Untersuchungen vorgenommen werden.

 

Bürgermeister Schlünsen erklärt, dass der Kriterienkatalog erst demnächst vom Land verabschiedet wird und er erwarte, dass sich daraus ergebe, ob die Fläche in Frage kommt oder nicht. Da diese Fläche in der Vergangenheit bereits zwei Mal nicht in Frage kam, hält er es für richtig, abzuwarten. Auch das Planungsrecht der Gemeinde für Flächen für Windkraftanlagen sei noch nicht hinreichend klar.

 

Herr Wiese weist noch einmal darauf hin, dass der Entwurf bereits vorliegt und harte und weiche Kriterien enthält.. Für den Kreis Plön könnte als Besonderheit ein Tabubereich für den Seeadler kommen. Allerdings denkt er, dass die projektierte Fläche davon nicht betroffen ist. Er geht auch davon aus, dass in dem Kriterienkatalog, der voraussichtlich im Juni veröffentlicht wird, keine Flächen genannt werden.

 

Es schließt sich eine Diskussion an.

 

Bürgermeister Schlünsen nimmt noch einmal Bezug auf den Bürgerentscheid, wonach eine knappe Mehrheit die Fläche befürwortet. Er äußert nochmals die Hoffnung, dass harte und weiche Kriterien mehr Klarheit bringen und bittet um Abstimmung.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0