Beschluss:

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2014.

Nach § 82 Abs. 1 GO zu genehmigende über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind keine vorhanden.

 


Der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Hamann berichtet aus der Sitzung vom 09.04.2015. Er weist darauf hin, dass bei einer Planverbesserung von 14.768,18 € der Rücklage ein Betrag von 41.168,18 € zugeführt werden konnte. Geplant seien hier nur 26.400,00 € gewesen. Der Stand der Rücklage betrüge nach Abschluss des Jahres 101.933,69 €. Hierfür seien insbesondere geringere Ausgaben im Bereich der KiTa und der Schulangelegenheiten ursächlich sowie eine höhere Gewerbesteuer. Der Schuldenstand betrüge ca. 62.000,00 €. Auffällig sei, dass im Jahr 2014 keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden seien. Der Finanzausschuss habe den Beschluss der Jahresrechnung empfohlen.

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0