Sitzung: 04.06.2015 Gemeindevertretung
Vorlage: KROKA/BV/051/2015
Beschluss:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2014.
Nach § 82 Abs. 1 GO zu genehmigende über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind keine vorhanden.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Hamann berichtet aus der Sitzung vom 09.04.2015. Er weist darauf hin, dass bei einer Planverbesserung von 14.768,18 € der Rücklage ein Betrag von 41.168,18 € zugeführt werden konnte. Geplant seien hier nur 26.400,00 € gewesen. Der Stand der Rücklage betrüge nach Abschluss des Jahres 101.933,69 €. Hierfür seien insbesondere geringere Ausgaben im Bereich der KiTa und der Schulangelegenheiten ursächlich sowie eine höhere Gewerbesteuer. Der Schuldenstand betrüge ca. 62.000,00 €. Auffällig sei, dass im Jahr 2014 keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden seien. Der Finanzausschuss habe den Beschluss der Jahresrechnung empfohlen.
Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:
Stimmberechtigte: |
8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |