Sitzung: 02.06.2015 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den allen Gemeindevertretern/der
Gemeindevertreterin vorliegenden Vertrag zur Regelung der Straßenentwässerung
gem. § 3 letzter Satz der Verbandssatzung des AZV und zur Mitbenutzung von
Gemeindestraßen, -wegen und plätzen durch Abwasseranlagen der öffentlichen
Abwasserbeseitigung im Sinne des §§ 30 ff LWG in Verbindung mit §§ 121 ff LVWG
mit dem AZV abzuschließen, rückwirkend ab 01.01.2009.
Herr Mönkemeier berichtet über die Verhandlungsgespräche mit dem ZVO. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Wechsel zum ZVO nicht zu vertreten. Herr Mönkemeier berichtet darüber hinaus von einer mangel- und lückenhaften Informationspolitik des AZV und stellt seiner Meinung nach keine Besserung in Aussicht. Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |