Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den allen Gemeindevertretern/der Gemeindevertreterin vorliegenden Vertrag zur Regelung der Straßenentwässerung gem. § 3 letzter Satz der Verbandssatzung des AZV und zur Mitbenutzung von Gemeindestraßen, -wegen und plätzen durch Abwasseranlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Sinne des §§ 30 ff LWG in Verbindung mit §§ 121 ff LVWG mit dem AZV abzuschließen, rückwirkend ab 01.01.2009.

 

 


Herr Mönkemeier berichtet über die Verhandlungsgespräche mit dem ZVO. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Wechsel zum ZVO nicht zu vertreten. Herr Mönkemeier berichtet darüber hinaus von einer mangel- und lückenhaften Informationspolitik des AZV und stellt seiner Meinung nach keine Besserung in Aussicht. Die Gemeindevertretung fasst folgenden   


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0