Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, der bereits erfolgten Einreichung der Klage zuzustimmen.


Frau Bürgermeisterin Mews hatte nach Rücksprache mit den Gemeindevertretern im März den Beitritt der Gemeinde Brodersdorf zur Klage gegen das Land erklärt.

Inzwischen steht fest, dass eine Klage nicht zulässig ist, weil Brodersdorf nicht in dem Feld der Bohrung liegt.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0