Sitzung: 24.03.2015 Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss
Von der Landesplanung
wurde im Rahmen des Teilplanes III ein Windkraft - Eignungsgebiet südlich von
Fiefbergen und westlich von Passade ausgewiesen. Durch Gerichtsbeschluss wurde
dieser Plan aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, daher sind die
bisherigen Vorgaben weiterhin gültig.
Die Herren Schneekloth und Schneekloth-Plöger hatten
bereits vor der Sitzung das Konzept eines Bürgerwindparks vorgestellt, der an
der südlichen Gemeindegrenze zu den Gemeinden Barsbek, Fiefbergen und Passade
auf einer Fläche von insgesamt etwa 95 ha errichtet werden könnte. Je nach
Größe der Anlagen könnten bis zu 10 Anlagen gebaut werden.
Dabei ist von einer Anlagenhöhe von 150 bis 180 m
auszugehen. Wenn die Gemeinde Krokau dem Windpark zustimmen würde, könnten
entsprechend dem Windertrag Steuereinnahmen generiert werden.
Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil zur Ausweisung
von Windkrafteignungsgebieten gibt es derzeit Unsicherheiten und Spekulationen
hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen.
Der Ausschuss hat auf die bisherige Beschlusslage der
Gemeinde Krokau aus dem Jahr 2009 zur Ausweisung von Flächen für Windkraft
hingewiesen. Danach sollen keine Windkraftanlagen auf Krokauer Gemeindegebiet
errichtet werden.
In Anbetracht der vielen, noch offenen Rechtsfragen wird
derzeit auf eine weitergehende Erörterung verzichtet.