Der Vorsitzende bittet um Abstimmung folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Hebesätze der Realsteuern auf

Grundsteuer A 370 %

Grundsteuer B 390 %

Gewerbesteuer 370 % anzuheben.

 


Der Vorsitzende berichtet vom Rückgang der Einwohnerzahlen durch den demographischen Wandel und somit dem daraus entstehenden Defizit bei den Einkommensteueranteilen. Außerdem greift ab 2016 die Neuregelung der Amtsumlage, die eine Erhöhung von 10.720,00 EUR ausmacht. Bürgermeister Mönkemeier erläutert zu der Erhöhung der Amtsumlage, dass der im Jahr 2008 geschlossene Fusionsvertrag im Jahr 2016 ausläuft. Die Neuberechnung erfolgt nach der Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden. Die Neuberechnung hat die Amtsverwaltung den Gemeinden bereits für das Jahr 2016 vorgelegt, um dies bei den gemeindlichen Haushaltsplanungen entsprechend berücksichtigen zu können. Nach der bisher geltenden Vertragsvereinbarung teilte sich die Amtsumlage wie folgt auf: Gemeinde Schönberg 26 %, Gemeinde Laboe 21,8 %, übrige Gemeinden 15,2 %. Nach den in 2008 geschlossenen Vertragsbedingungen wird die Amtsumlage ab 2016 wir folgt neu berechnet. Gemeinde Schönberg 21,8 %, Gemeinde Laboe 20,8 %, übrige Gemeinden 20,8 %.

 

Auch durch die geforderte Anpassung der Hebesätze der Realsteuern kann das gemeindliche Defizit nicht voll ausgeglichen werden, allerdings ist dann die Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen möglich.

Für die Gewährung einer Fehlbedarfszuweisung sind die Hebesätze wie folgt anzuheben: Grundsteuer A bisher 350 % neu 370 %, Grundsteuer B bisher 370 % neu 390 %, Gewerbesteuer bisher 350 % neu 370 %.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0