Bgm. Gafert gibt zunächst einen Gesamtüberblick. Aufgrund einer EU-Richtlinie und der Bundesstraße war die Gemeinde verpflichtet ein Lärmaktionsplan in Auftrag zu geben.

 

Sowohl der zuständige Bauausschuss als auch die Gemeindevertretung haben sich mehrfach mit diesem Thema beschäftigt.

Im vorliegenden Entwurf des Gutachtens sind mehrere Möglichkeiten zur Lärmreduzierung aufgezeigt worden.

Die Gemeindevertretung hat sich in einer Stellungnahme letztlich mehrheitlich für folgende Maßnahmen ausgesprochen:

  • Einbau von Flüsterasphalt bei der nächsten Sanierung, soweit es für die Gemeinde kostenneutral ist
  • Optische Einengung links und rechts am Fahrbahnrand mittels weißer Markierung, wobei eine Verlegung des Radweges auf die Straße nicht in Betracht kommt
  • Langfristige Planung einer Umgehungsstraße
  • Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 30 km/h

 

Das endgültige Gutachten wird nunmehr unter Beachtung der Stellungnahme der Gemeinde überarbeitet und bleibt abzuwarten.