Eine Bürgerin stellt fest, dass in der Gemeinde Ostseebad Laboe die Kurabgabe zuletzt im Jahr 2002 von 1,80 EUR auf 2,00 EUR angehoben worden sei. Sie fragt an, ob nunmehr eine Kurabgabeerhöhung angedacht sei, ob dabei dann auch das Defizit der Meerwasserschwimmhalle berücksichtigt würde und ob ggf. die Wintermonate in die kurabgabepflichtige Zeit mit einbezogen würden. Nachdem zunächst die von der Bürgerin direkt angesprochenen Ausschussmitglieder ihre Stellungnahme abgegeben haben, merkt Bürgermeister Riecken an, dass eine Kurabgabeanhebung nicht ohne weiteres vollzogen werden könne, sondern dass es hierzu einer differenzierten Abgabenkalkulation bedarf. Es sei denkbar, dass die Ermittlung des aktuellen Deckungsbedarfs im Laufe des Jahres vorgenommen werde. Der Amtsdirektor ergänzt, dass die Kalkulation dann durch die Verwaltung des Gemeindebetriebes unter Mithilfe der Amtsverwaltung erfolgen würde.