Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für den Kulturbeirat der Gemeinde Schönberg gemäß Entwurf mit den beratenen Änderungen (Anlage zur Niederschrift).

 

 


Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts führt in die Tagesordnung ein und verweist auf die Vorberatungen im Sozialausschuss.

 

Herr Gemeindevertreter Bastian beantragt in § 2 Abs. 3 wieder die ursprüngliche Entwurfsfassung „obliegt“ zu verwenden. Die CDU-Fraktion möchte, dass der Kulturbeirat die Verantwortung für das Kulturprogramm trägt.

 

Frau Gemeindevertreterin Klein unterstützt diesen Vorschlag. Dies entspreche auch dem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion.

 

Frau Gemeindevertreterin Klein beantragt außerdem, in § 7 den Absatz 3 zu streichen.

 

Herr Gemeindevertreter Bünning beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Herr stellv. Bürgervorsteher Cordts unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause.

 

Im Anschluss daran erklärt Herr Gemeindevertreter Bünning, dass man die Streichung des § 7 Absatz 3 mittragen könne, nicht jedoch die Formulierungsänderung des § 2 Abs. 3. Hier wolle man an der Empfehlung des Sozialausschusses festhalten, denn die Begrifflichkeit „obliegt“ definiere ganz klar eine Verantwortung. Das gehe der EIS-Fraktion zu weit.

 

Frau Gemeindevertreterin Klein ist es gerade wichtig, dem Kulturbeirat eine Kompetenz zu geben. Im Übrigen definiere die Vorschrift doch eine Kooperation mit dem Bürgermeister.

 

Frau Gemeindevertreterin Könneker sieht es so, dass rechtlich aber die eigentliche Verantwortung beim Kulturbeirat liege und das sei für die EIS-Fraktion nicht tragbar.

 

Die Gemeindevertretung fasst darauf hin folgenden


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0