Beschluss:

Die Gemeinde Brodersdorf hält in Kenntnis der möglichen Kosten an der Einlegung des Widerspruchs gegen den Bewilligungsbescheid bzgl. des Feldes Prasdorf fest.


Nachdem bekannt wurde, dass auf die Gemeinden ggf. bis zu 4.500,-- Euro Gebühren bei einem Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid zu kommen könnten, haben sich alle anderen Gemeinden zurückgezogen. Brodersdorf stünde mit einem Widerspruch alleine da.
Herr Mülder von Guerard bedauert den Rückzug der anderen Gemeinden. Nach seiner Auffassung sollte Brodersdorf dennoch an einem Widerspruch festhalten, selbst wenn dies zu den o.g. Kosten führen könnte, da ein anerkannter Widerspruch die einzige Möglichkeit bietet, bestehende Bewilligungen anzufechten.

Frau Mews verneint die Frage von Herrn Voege, ob die Gebühren in Höhe von 4.500,-- Euro im Falle einer Anerkennung des Widerspruchs anteilig auf die Gemeinden Stein und Prasdorf umgelegt werden könnten.

Herr Harder findet einen Alleingang der Gemeinde Brodersdorf nicht sinnvoll und befürwortet eine Orientierung am Verhalten der noch direkter betroffenen Umlandgemeinden.

Herr Bartelt entgegnet, dass Brodersdorf durchaus ein eigenes Risiko habe. Sollte der Widerspruch berechtigt sein, würden andere Gemeinden vielleicht wieder mit einsteigen.

Frau Mews glaubt, dass die Wirkung des Widerspruchs verpufft, wenn Brodersdorf als Einzelkämpfer auftritt. Zudem liegt Brodersdorf nicht direkt in dem betroffenen Feld, so dass die Gemeinde wahrscheinlich gar nicht Widerspruchsberechtigt sei. Frau Mews hält ein Angehen gegen den einzureichenden Betriebsplan für aussichtsreicher.

Auf Herrn Jacobsens Frage, welchen Einfluss die Gemeinde Brodersdorf auf den Betriebsplan hätte, erläutert Frau Mews hier eine Einspruchsmöglichkeit auf die Genehmigung des Betriebes.

Herr Baumann hält den vom Amtsdirektor vorgeschlagenen Anwaltsbrief für nutzlos. In seinen Augen sollte die Gemeinde trotz des finanziellen Risikos in Höhe von 4.500,-- Euro einen Widerspruch einlegen.

Frau Mews rechnet hier noch die Anwaltskosten dazu. Sie sieht ein geringeres Risiko bei einem Widerspruch gegen den Betriebsplan.

Herr Voege möchte wissen, ob ein Widerspruch auf Amtsebene möglich wäre. Dies wird von Frau Mews verneint.

 

Die in dem Beschluss vom 06.10.2014 genannten Bedingungen zur Beteiligung anderer Gemeinden und zur Kostenhöhe sind nicht gegeben.

Es wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

Damit gilt der Antrag als abgelehnt.