Sitzung: 03.02.2015 Bau-, Wege- und Umweltausschuss
- Bgm.
Longk weist auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zum
Winterdienst hin und appelliert an die gegenseitige Rücksicht.
Wo
z.B. kein Gehweg ist, ist ein Fußweg auf der Fahrbahn zu räumen
(verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone). Besonders gefordert sind
Eigentümer von Eckgrundstücken, die an mehreren Straßenfronten räumen müssen.
Die
Verletzung der Räum- und Streupflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die
mit Bußgeld geahndet werden kann.
- Ilse
Trinker beanstandet, dass die Straßengräben stellenweise zu sind und
wieder ausgebaggert werden müssen.
- Von
einem Anwohner wird Tempo 30 für die gesamte Schulstraße in Köhn
beantragt.
- Bgm.
Longk informiert, dass eine Verkehrskommission, bestehend aus Vertretern
der Polizei, des Landesbetriebes Straßenbau und der Verkehrsaufsicht des
Kreises Plön, am 19.2.2015 eine Verkehrsschau durchführt und prüft, ob die
Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben werden kann.