• Bgm. Longk weist auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zum Winterdienst hin und appelliert an die gegenseitige Rücksicht.

Wo z.B. kein Gehweg ist, ist ein Fußweg auf der Fahrbahn zu räumen (verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone). Besonders gefordert sind Eigentümer von Eckgrundstücken, die an mehreren Straßenfronten räumen müssen.

Die Verletzung der Räum- und Streupflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

 

  • Ilse Trinker beanstandet, dass die Straßengräben stellenweise zu sind und wieder ausgebaggert werden müssen.

 

  • Von einem Anwohner wird Tempo 30 für die gesamte Schulstraße in Köhn beantragt.

 

  • Bgm. Longk informiert, dass eine Verkehrskommission, bestehend aus Vertretern der Polizei, des Landesbetriebes Straßenbau und der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön, am 19.2.2015 eine Verkehrsschau durchführt und prüft, ob die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben werden kann.