Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen der Offenlegung der Planunterlagen vorgetragenen privaten und öffentlichen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend vorzunehmen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der 1., 2. (vereinfachten), 4., 5., 7., 9. und 11. Änderung für das Gebiet „westlich der Straße Am Golfplatz, nördlich des Korshagener Redder, südlich der Promenade und östlich des Wiesenweg“ als Satzung zu beschließen. Die Satzung ist auszufertigen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. Bei der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert kurz die Entwicklung, die zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich seiner Änderungen geführt hat. Bereits bei der Aufstellung der Neufassung des Flächennutzungsplanes wurde erkannt, dass sich das im Bebauungsplan festgesetzte Wochenendhausgebiet in Richtung eines allgemeinen Wohngebietes gewandelt hat. Aus diesem Grunde wurde das Gebiet bereits als allgemeines Wohngebiet in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen. Ein Teilbereich des Gebietes wurde dann mit dem Bebauungsplan Nr. 54 überplant. Dieser Bebauungsplan wurde dann geteilt in den Bebauungsplan Nr. 54 A für die Grundstücke, die in erster und zweiter Reihe zur Promenade liegen und dem Bebauungsplan Nr. 54 B für den Bereich bis zum Korshagener Redder. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 54 B wurde zwischenzeitlich aufgehoben, weil die Gemeinde festgestellt hat, dass es für dieses Gebiet zu schwierig ist, einheitliche Festsetzungen für die Grundstücke zu finden. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 für dieses Gebiet weder zeitgemäß noch stimmig waren, wurde der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 7 aufzuheben. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist die künftige Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das bedeutet, dass sich ein Bauvorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Flächen in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen muss.

 

Ausschussvorsitzender Cordts führt weiter aus, dass nun die im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen abgewogen werden müssen. Die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros sind gemeinsam mit der Verwaltungsvorlage zu diesem Punkt vorgelegt worden. Insbesondere wurden von zwei Privatpersonen Anregungen vorgetragen. Diese Anregungen beziehen sich jedoch auf Grundstücke, die im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 54 A liegen. Da das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 54 A weitergeführt werden soll, werden auch diese Anregungen in dem Verfahren berücksichtigt und entsprechend abgewogen. Von Seiten des Kreises Plön und der Landesplanung wurden überwiegend Hinweise gegeben, die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen sind in den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros aufgeführt.

 

Fragen zu den Abwägungsvorschlägen und der Verwaltungsvorlage werden nicht gestellt, sodass Ausschussvorsitzender Cordts sodann den Beschlussvorschlag verliest. 


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0