Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Hebesätze der Realsteuern werden dabei wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A 311 v. H.

Grundsteuer B            320 v. H.

und

Gewerbesteuer           370 v. H.


Gemeindevertreter Herr Mann erläutert stellvertretend für den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Bleidiessel den allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2015.

Er berichtet dabei auch von der Sitzung des Finanzausschusses am 18.11.2014. Seinerzeit habe man feststellen müssen, dass ein freier Finanzspielraum nicht vorhanden ist und eine Erhöhung der Realsteuern auch mit Blick auf die Auswirkungen des Finanzausgleiches nicht mehr vermeidbar sei. Es habe daher eine weitere Arbeitssitzung am 27.11.2014 stattgefunden, in der empfohlen wurde, die Realsteuerhebesätze anzuheben.

Zwischenzeitlich habe sich ergeben, dass die Grundsteuer A um einen weiteren Prozentpunkt auf 311 v. H. angehoben werden müsse. Andernfalls würde man bei etwaigen zuschussfähigen Maßnahmen die Zuschüsse selbst riskieren. Zuschussgeber machen vielfach die Gewährung von Zuschüssen davon abhängig, dass die Realsteuerhebesätze den sogenannten Nivellierungssätzen entsprechen müssen. Sowohl im Finanzausschuss als auch in der Arbeitssitzung sei eine einstimmige Empfehlung für die Gemeindevertretung erfolgt.

Gemeindevertreterin Frau Grünberg weist darauf hin, dass sich die Gemeinde trotz der Erhöhung nicht in dem höheren Bereich der Hebesätze mit Blick auf andere Gemeinden befände.

 

Es ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0