Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Stein entsprechend dem Entwurf der Verwaltung mit den genannten Veränderungen.

 


Allen Gemeindevertretern/innen liegt eine entsprechende Neufassung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Stein als Sitzungsvorlage vor. Diese wird inhaltlich durch Bürgermeister Dieterich erläutert.

 

Der Hauptausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 02.12.2014 inhaltlich mit dem Satzungsentwurf auseinandergesetzt. Von dort kommt die Empfehlung an die Gemeindevertretung, die Neufassung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Stein entsprechend des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

 

Bgm. Dieterich weist darauf hin, dass die Öffnungszeiten der Kindertagespflegeeinrichtung im § 6 Abs. 2 geregelt sind und eine Frühbetreuungszeit jeweils ab 07.00 Uhr vorsieht. Dies steht im Widerspruch zur Öffnungszeit der Kindertagesstätte im § 6 Abs. 1, wonach dort eine Frühbetreuungszeit erst ab 07.30 Uhr vorgesehen ist.

Die Öffnungszeiten sind zu vereinheitlichen mit dem Beginn der Frühbetreuungszeit ab 07.30 Uhr.

 

Der § 6 Abs. 2 erster Spiegelstrich wird dahingehend entsprechend geändert:

-Montag bis Freitag jeweils von 07.30 bis 08.00 Uhr (Frühbetreuungszeit)

 

In Absatz 4 muss es heißen: „Von der in Absatz 3 genannten Schließungszeit…


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0