-       Der Blick vom Herrenhaus auf die neu gestaltete Grotte wird durch drei Bäume eingeschränkt. Eine Fällung wird überlegt.

-       Eine Begehung wegen der Verkehrssicherungspflicht ist für den Bereich Schlosspark vorgesehen.

-       Die in den B-Plänen ausgewiesenen Ausgleichsflächen sollten überprüft werden.

-       Die Waldkäuze im Herrenhaus werden betreut.