Beschluss:

 

Dem Angebot der Fa. Hauck für das Aufstellen eines Teil-Abwasserbeseitigungskonzeptes Teil B wird zugestimmt.


Frau Lorenzen erläutert die Vorlage. Die Grundlage ist § 31 des Landeswassergesetzes. Es folgt eine kurze Diskussion darüber, ob das Konzept nur für das Regenwasser gilt oder auch für das Schmutzwasser (ZVO). Das Angebot der Fa. Hauck gilt nur für das Regenwasser.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0