Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Einführung eines Seniorenpasses auf der Grundlage des in dieser Sitzung vorgeschlagenen Verfahrens und die Bereitstellung der hierfür notwendigen Haushaltsmittel zu beschließen.


Die Vorsitzende führt in die Thematik ein und verweist auf den bereits seit Dezember 2013 vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion und die zwischenzeitlich vorliegende Ausarbeitung des Seniorenbeirates zu einem Seniorenpass.

 

Gemeindevertreterinnen Klein berichtet, dass sich die SPD-Fraktion nochmals mit ihrem Antrag befasst und diesen verfeinert hat. Die Idee des Seniorenpasses sei es, die zunehmende Zahl an älteren Menschen, die mit einem schmalen Budget auskommen müssen, zu unterstützen, indem sie kostenlos die Kulturangebote der Gemeinde nutzen können. Zum Start und zur Erprobung werde eine schlanke Lösung vorgeschlagen, um die Verwaltungsarbeit möglichst gering zu halten. Dies könne dadurch geschehen, dass zunächst ein Personenkreis den Pass erhält, der mindestens 65 Jahre alt ist und entweder Grundsicherung oder Wohngeld erhält. Für diesen Personenkreis müsse keine zusätzliche Einkommensprüfung stattfinden. Folgende Vergünstigungen könnten vorgesehen werden:

 

·       Kostenloser Eintritt bei allen Kulturveranstaltungen

·       kostenlose Einwohner-Kurkarte vom Tourist Service

·       kostenloser Besuch des Probstei-und des Kindheitsmuseum

·       kostenlose Benutzung der Gemeindebücherei

 

Frau Klein führt weiter aus, dass die Ausgabe des Seniorenpasses bei der Amtsverwaltung geschehen könne, die ohnehin die Grundsicherung und Wohngeldempfänger betreut. Bei einer Amtsumlage von rund 1 Million Eure, die Schönberg pro Jahr an das Amt zahle, müsse das ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für die Gemeinde Schönberg möglich sein. Vorgeschlagen würde, dass an dem Pass interessierte Bürgerinnen und Bürger mit entsprechendem Anspruch, diesen bei der Verwaltung einmal jährlich gegen die Zahlung einer Schutzgebühr von zehn Euro abholen könnten.

 

Bürgermeister Osbahr fragt, ob die Altersgrenze von 65 Jahren gewollt sei oder ob tatsächlich ein Sozialpass ohne Altersbegrenzung gemeint sei. Unter Umständen könne es bei der Einführung einer Altersgrenze wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes rechtliche Probleme geben. Außerdem weist er darauf hin, dass der Amtsdirektor entscheide, ob das Amt die Passausgabe übernehmen könne.

 

Als Begründung für die Altersbegrenzung des Passes ab 65 Jahren macht Frau Schollmeyer deutlich, dass Senioren nicht so mobil seien, wie die jüngere Bürgerinnen und Bürger und den einkommensschwachen unter ihnen deshalb zum Ausgleich dieser Pass angeboten werden solle.

 

Insgesamt sieht der Ausschuss die Einführung des Seniorenpasses in der jetzt vorgeschlagenen Form als Einstieg. Seniorenbeirat und Sozialausschuss sollen die Entwicklung begleiten und gegebenenfalls Veränderungen und Ausweitungen anregen, die dann in den zuständigen Gremien zu beraten wären

 

Anschließend erläutert die Vorsitzende des Seniorenbeirates Frau Bestmann die Recherchen des Beirates und verweist auf den vorliegenden schriftlichen Bericht. Sie gibt zu bedenken, dass ein solches Angebot Geld koste und die Bereitstellung entsprechender Mittel erfordere. Der Seniorenbeirat befürworte den nun vorgetragenen Umsetzungsvorschlag.

 

Für die CDU Fraktion unterstützt Frau Nebendahl ebenfalls diesen Vorschlag.

 

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0