Beschluss:

Die Gemeinde Köhn überträgt

1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO;

auf das Amt Probstei.


Der Bürgermeister verweist auf die Verwaltungsvorlage und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Herr Prieß ist der Ansicht dass der Beschlusstext für Ziffer 1 nicht eindeutig sei. Es fehle die seinerzeit beschlossene Deckelung der Gesamtkosten für die Breitbandstudie auf 3.000,-- €.

 

Sowohl Herr Longk als auch der Protokollführer des Amtes Probstei, Herr Stoltenberg, weisen Herrn Prieß darauf hin, dass alle Beschlüsse in dieser Angelegenheit weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Dieser Beschluss dient ausschließlich der Übertragung der Aufgabe an das Amt und ersetzt keine Beschlüsse aus der Vergangenheit.

 

Es ergehen folgende Beschlüsse:


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

Die Gemeinde Köhn überträgt

2. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO

auf das Amt Probstei.

Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Die Gemeinde Köhn überträgt

 

3. die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung

auf das Amt Probstei.

Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0