Beschluss:

Der vorliegenden Konzeptstudie wird zugestimmt.

Das Amt wird gebeten den Förderantrag an das LLUR für den Bau des gemeinsamen Feuerwehrhauses der drei gemeindlichen Wehren zu erarbeiten und dann das Projekt „ künftige gemeinsame Nutzung der ehemaligen Grundschule Krokau“ weiter voranzutreiben.

 

Der Gründung eines Zweckverbandes zum künftigen Betrieb wird dem Grunde nach zugestimmt.

 

Die Beschlussfassung über die Details des Vertrages bzw. der Satzung erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Die Finanzierung der erforderlichen Planungskosten für die Maßnahmen bis zur Abgabe des Förderantrages tragen die drei Gemeinden Wisch, Barsbek und Krokau im Verhältnis der Finanzkraft unter Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer zu einander.

 

Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 ggf. im Weg eines Nachtrages sicherzustellen.

 

Der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die oben angegebene Aufgabe, bestehend aus dem Bürgermeister und einer weiteren Vertreterin aus der Gemeindevertreterin, werden zugestimmt. Als weitere Vertreterin wird Frau Rebecca Schulz benannt.

 

Über den Fortgang des Verfahrens sind die Gemeindevertretungen nach erreichen von bestimmten sogenannten Meilensteinen in gemeinsamen Informationsveranstaltungen zu informieren.


Herr Bürgermeister Lamp erläutert ausführlich die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Vorlage zum weiteren Vorgehen zur Nachnutzung der Grundschule Krokau. Er geht dabei insbesondere auf die bisherigen Beratungen und Informationsveranstaltungen ein. Außerdem erläutert er im Detail die weiteren notwenigen Schritte, die zur Erstellung des Förderantrages vorzunehmen sind.

 

Im Zuge der Diskussion weist Herr Uwe Schabel daraufhin, dass es sinnvoll sei, in die weitere Projektgruppe die Vorsitzende des Finanzausschusses zu bestellen.

 

Herr Jonsson erläutert, dass er die Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer bei der Frage der Verteilung der Kosten begrüße. Dies sei ein guter Weg um finanzschwächeren Gemeinden bei diesem Projekt zu helfen. Er betont dabei, dass dieses Projekt ohnehin nur gemeinsam von den drei Gemeinden getragen werden könne und dass natürlich dabei der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nehmen müsse.

 

Die Nachfrage von Herrn Schabel zum Grundstück der Kirche beantwortet Herr Bürgermeister Lamp, indem er erläutert, dass er bereits Kontakt zur Kirche aufgenommen hat. Außerdem habe die Gemeinde Krokau ihre Bereitschaft erklärt, auch deren Flächen für einen Flächentausch mit einzubeziehen.

 

Im Anschluss erläutert Herr Amtsdirektor Körber, dass sich auch die Leitbildentwicklung in Wisch hervorragend eigne, um sie auf dieses Projekt anzuwenden. Herr Körber erläutert außerdem die weiteren Schritte, da nun alle drei Gemeinden gleichlautende Beschlüsse gefasst haben. Er weist aber auch daraufhin, dass abschließende Entscheidungen der Gemeinden natürlich noch zu treffen sind.

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Die anwesende Bürgermeisterin der Gemeinde Krokau, Frau Walsemann, bedankt sich Namen aller Krokauer ausdrücklich für die durch den Beschluss der Gemeinde Wisch zum Ausdruck gebrachte Rücksichtnahme. Durch die Einbeziehung der Zweitwohnungssteuer erleichtere es insbesondere der Gemeinde Krokau, ihren Beitrag zu diesem Projekt zu leisten. Dies sei allen Krokauerinnen und Krokauern bewusst.